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   LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13 (https://dejure.org/2014,17950)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.2014 - 5 Sa 385/13 (https://dejure.org/2014,17950)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 2014 - 5 Sa 385/13 (https://dejure.org/2014,17950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 83 Abs 1 S 1 BetrVG, § 241 Abs 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 83 Abs 1 S 2 BetrVG
    Keine Einsicht in Personalakte durch bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Personalakte, Einsichtnahme, Einsichtsrecht, Recht (höchstpersönliches), Rechtsanwalt, Bevollmächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstpersönliches Einsichtsrecht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Klage auf nachvertragliche Personalakteneinsicht des Prozessbevollmächtigten der Arbeitnehmerin

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsichtrecht in die Personalakte gilt nur für den Arbeitnehmer!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bevollmächtigte Rechtsanwälte haben kein Einsichtsrecht in Personalakte ihrer Mandanten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einsicht in Personalakte ist höchstpersönliches Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Einsichtsrecht von Rechtsanwälten in Personalakte ihrer Mandanten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Akteneinsichtsrecht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • e-recht24.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Personalakte: Wem steht ein Einsichtsrecht zu?

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber muss dem bevollmächtigten Anwalt seines Arbeitnehmers nicht Einsicht in Personalakten gewähren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwälte haben kein Einsichtsrecht in die Personalakte ihrer Mandanten

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Anwälte haben kein Recht auf Akteneinsicht in Personalakte des Arbeitnehmers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Recht auf Einsicht in Personalakte nicht übertragbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Recht auf Einsicht in die Personalakte ist nicht übertragbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 907
  • NZA 2014, 1276
  • BB 2014, 1715
  • NZA-RR 2014, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13
    Hierfür bedarf es auch keines konkreten berechtigten Interesses (BAG, Urt. v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -).(Rn.30).

    das angefochtene Urteil und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -.

    Der Arbeitnehmer hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte (BAG, Urt. v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -, Rn. 40, juris).

    Für das nachvertragliche Einsichtsrecht bedarf es keines besonderen berechtigten Interesses des ausgeschiedenen Arbeitnehmers (BAG, Urt. V. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -, Rn. 41, juris).

    Bevor der Arbeitnehmer seine Rechte auf Beseitigung oder Korrektur unrichtiger Daten in seiner Personalakte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann, muss er Gelegenheit haben, überhaupt Kenntnis über die in der Personalakte enthaltenen Daten zu erhalten (BAG, Urt. v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -, Rn. 42, juris).

  • LAG Hessen, 10.12.1980 - 2 Sa 393/80
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13
    Deshalb kann gegen den Willen des Arbeitgebers das Einsichtsrecht nicht von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden, d. h. grundsätzlich auch nicht von einem beauftragten Rechtsanwalt oder Gewerkschaftsvertreter (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., Rn. 10 zu § 148; HWK/Schrader, BetrVG, 5. Aufl., Rn. 6 zu § 83; Richardi/Thüsing, BetrVG, 14. Aufl., Rn. 27 zu § 83; HWGNRH/Rose, BetrVG, 9. Aufl., Rn. 45 zu § 83; GK-BetrVG/Franzen, 10. Aufl., Rn. 23 zu § 83; AnwK-ArbR/Gola, Rn. 23 zu § 83 BetrVG; Hessisches LAG, Urt. v. 10.12.1980 - 2 Sa 393/80 -, LS 2, juris; ArbG München, Urt. v. 07.03.1997 - 24 Ca 434/79 -, DB 1979, 2284; a.M. Poeche in Personalbuch 2013, Rn. 15 zu § 333; Fitting, BetrVG, 26. Aufl., Rn. 13 zu § 83; DKKW/Buschmann, BetrVG, 14. Aufl., Rn. 16; ErfK/Kania, 13. Aufl., Rn. 4 zu § 83 BetrVG).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 126/07

    Rechtsschutzbedürfnis des Insolvenzverwalters bei Abwehr eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verminderung der Beschwerdesumme auf einer später erfolgten willkürlichen Beschränkung des Rechtsmittels beruht (BGH, Urt. v. 17.07.2008 - IX ZR 126/07 -, Rn. 5, m. w. Rspr.-Nachw., juris).
  • OLG Koblenz, 09.06.1997 - 12 U 948/96
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.04.2014 - 5 Sa 385/13
    Keine willkürliche Beschränkung liegt vor, wenn aufgrund einer im zweiten Rechtszug eingetretenen teilweisen Erledigung wegen eines teilweisen Anerkenntnisses oder Verzichts des Rechtsmittelbeklagten oder wegen eines Teilvergleichs der Wert des Beschwerdegegenstandes unter die Berufungssumme sinkt (OLG Koblenz, Urt. v. 09.06.1997 - 12 U 948/96 -, Rn. 2, juris).
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 791/14

    Personalakte - Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Die Frage, ob der Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht hat, einen Dritten mit der Einsichtnahme in seine Personalakte zu beauftragen oder einen Dritten, der kein Betriebsratsmitglied ist, bei der Einsichtnahme hinzuzuziehen, wird in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (dagegen LAG Schleswig-Holstein 17. April 2014 - 5 Sa 385/13 - zu II 2 a aa der Gründe; ArbG München 7. März 1979 - 24 Ca 434/79 -; HWGNRH/Rose 9. Aufl. § 83 Rn. 45; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 148 Rn. 10; Gola/Hümmerich BB 1974, 1167, 1172; aA ErfK/Kania 16. Aufl. § 83 BetrVG Rn. 4; Fitting 28. Aufl. § 83 Rn. 12; DKKW/Buschmann 15. Aufl. § 83 Rn. 16; HaKo-BetrVG/Lakies 4. Aufl. § 83 Rn. 12) .
  • LAG Nürnberg, 10.10.2014 - 8 Sa 138/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte im Beistand eines

    Insoweit schließt sich das Landesarbeitsgericht Nürnberg neben den zutreffenden Ausführungen des Erstgerichts den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, in dessen Urteil vom 17.04.2014 - Aktenzeichen: 5 Sa 385/13 (NZA-RR 2014, 465 ff.) vollumfänglich an.
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